
„Getestet, geimpft oder genesen“: Das sind die Voraussetzungen, um als Person zu gelten, von der ein geringes Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) ausgeht. Der Grüne Pass beinhaltet Nachweise (“Zertifikate”), dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat (“Impfzertifikat”), einen aktuellen negativen Corona-Test hat (“Testzertifikat”) oder von COVID-19 genesen ist (“Genesungszertifikat”).
Alle Zertifikate mit EU-konformem QR-Code können digital, in der App oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Bereits bestehende Nachweise sind in Österreich weiterhin verwendbar.
Hotline Grüner Pass der AGES: 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr! (Für alle Fragen und Anliegen zum Grünen Pass und zu den Zertifikaten.)
Weitere Informationen zum Grünen Pass finden Sie unter https://www.gesundheit.gv.at/service/gruener-pass/inhalt und unter https://gruenerpass.gv.at/.
Wie komme ich zu meinem Zertifikat?
Was wird für die Ausstellung des Zertifikates bei der Gemeinde benötigt?
- gültiger Lichtbildausweis
- Sozialversicherungsnummer