Hundeanmeldung und -abmeldung

Hundeanmeldung:

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen fünf Werktage bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  • Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers (Privatperson, Tierheim etc.)

Der Meldung sind anzuschließen:

  • Sachkundenachweis
  • Hundepass mit Chipnummer
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
  • Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht

Hundeabmeldung:
Jeder Hund muss nach Ende der Hundehaltung oder Umzug in eine andere Gemeinde am Gemeindeamt abgemeldet werden.

Hundeabgabe:

  • Hundeabgabe jährlich € 50,00
  • für Wachhunde jährlich € 30,00

Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:

  • Hundehalter oder Hundehalterin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
  • Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
  • Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.

Zuständig

Formulare