Hundeanmeldung:
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen fünf Werktage bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
- Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers (Privatperson, Tierheim etc.)
Der Meldung sind anzuschließen:
- Sachkundenachweis
- Hundepass mit Chipnummer
- Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
- Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
Hundeabmeldung:
Jeder Hund muss nach Ende der Hundehaltung oder Umzug in eine andere Gemeinde am Gemeindeamt abgemeldet werden.
Hundeabgabe:
- Hundeabgabe jährlich € 50,00
- für Wachhunde jährlich € 30,00
Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:
- Hundehalter oder Hundehalterin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
- Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
- Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
- Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.