Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es ab 2. Oktober erneut die Möglichkeit den Oö. Wohn- und Energiekosten-Bonus für das Jahr 2023 zu beantragen.
Für Personen die den Wohn- und Energiekostenbonus 2023 zwischen April und Juli beantragt und erhalten haben erfolgt die Auszahlung automatisch!
Ebenfalls erfolgt die Auszahlung automatisch für Personen die zwischen 1. April und 30. August 2023 Wohnbeihilfe bezogen haben!
Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können volljährige Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgenden Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit 1. September 2023
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Bonus wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
- Das Jahresbruttohaushaltseinkommen darf 27.000 Euro (Einpersonenhaushalte) bzw. 65.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte) nicht überschreiten.
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragsfrist läuft bis 30. November 2023.
Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Beantragung unter www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenzuschuss
Sollte kein Online-Zugang möglich sein und/oder nicht auf die Unterstützung von Verwandten oder Vereinen zurückgegriffen werden können, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice der Gemeinde.