Strafregisterbescheinigung

Strafregisterbescheinigungen können Wohnsitzunabhängig am Marktgemeindeamt Münzbach beantragt werden.
Die Strafregisterbescheinigung ist auch bekannt als Leumundszeugnis oder Polizeiliches Führungszeugnis.

Zur Beantragung wird ein amtlicher Lichtbildausweis ( Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) benötigt. 

Bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung und terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen wird eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation benötigt. Die Bestätigung ist als ausfüllbares Formular online unter www.oesterreich.gv.at abrufbar.

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung (BMF) und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung ist gebühren- und abgabenfrei.

Für die Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation ist folgendes standardisiertes Formular beizulegen: Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass
Dieses umfasst alle gesetzlich erforderlichen Angaben, die für eine Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die ausstellende Behörde erforderlich sind.

Bescheinigungsarten und Kosten:
gewöhnliche Strafregisterbescheinigung
€ 26,00
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
€ 29,00
Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
€ 29,00
Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
€ 29,00

Zuständig