Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils maximal auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Wer wird gefördert?
- Mieterinnen und Mieter einer geförderten Wohnung
- Mieterinnen und Mieter einer nicht geförderten Wohnung
Keine Wohnbeihilfe gibt es für
- BewohnerInnen von Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder Eigenheimen
- BewohnerInnen von nicht geförderten Mietwohnungen, wenn bei Neuvermietung der anrechenbare Wohnungsaufwand (Hauptmietzins inkl. MWSt.) pro m² höher als sieben Euro ist. Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt diese Obergrenze nicht.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Heimplätzen
- Bei nicht geförderten Mietwohnungen, wenn das Mietverhältnis mit einer nahestehenden Person besteht (z. B. Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte in auf- und absteigender Linie)
- BewohnerInnen eines Eigenheimes oder Reihenhauses, dessen Errichtung mit einem vor dem 12. März 1993 gewährten Förderungsdarlehen oder mit einem vor dem 1. Jänner 1995 bezuschussten Hypothekardarlehen gefördert wurde und für die EigentümerIn einer geförderten Wohnung kann bei Folgeansuchen und noch laufenden Förderdarlehen bis längstens 31.12.2016 eine Wohnbeihilfe bewilligt werden
Voraussetzungen:
- Der Wohnbeihilfenwerber bzw. die Wohnbeihilfenwerberin muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses mit Hauptwohnsitz dauernd bewohnen.
- Die Wohnungsaufwandsbelastung muss unzumutbar sein.
- Der Wohnbeihilfenwerber bzw. die Wohnbeihilfenwerberin muss österreichischer Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin oder "EWR-Bürger" bzw. "EWR-Bürgerin" sein.
- Nicht-EWR-Bürger bzw. Nicht EWR-Bürgerinnen darf ab 01. Jänner 2003 eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus diesen erhalten.
Antragstellung:
- Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
- Download
- Formular auch am Marktgemeindeamt erhältlich