Wasserzähler - Ableseformular

Jeweils nach Aufforderung der Marktgemeinde im September jeden Jahres kann der Zählerstand des Wasserzählers schriftlich, oder Online (hier) bekanntgegeben werden.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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