FernpendlerInnenpauschale

Über das Finanzamt gibt es die PendlerInnenpauschale zu beantragen.

Die Kleine-Pendler-Pauschale steht Ihnen zu, wenn die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte mind. 20 km beträgt und Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Straßenbahn, Bus) möglich und zumutbar ist.

Wenn Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dann steht Ihnen die Große Pendler-Pauschale zu. Diese Pauschale gibt es bereits ab einer Entfernung vom 2 km.

Weitere Informationen und Antragsformulare:
- zuständige Finanzamt
- Homepage Finanzministerium
- Formulare auch am Marktgemeindeamt erhältlich

Zuständig

Formulare