Abfallgebühren

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Münzbach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 die Festsetzung der Abfallgebühren beschlossen und gemäß § 94 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung 1990 idgF. kundgemacht.

Abfallgebühren 2024

Diese Abfallgebühr beträgt für eine 90 Liter Tonne bzw. für Abfallsäcke pro Jahr:Preise inkl. 10% MwSt.
für einen 1 Personen-Haushalt€ 125,40 pro Jahr
für einen 2 Personen-Haushalt€ 181,50 pro Jahr
für einen 3 Personen-Haushalt€ 201,30 pro Jahr
für einen 4 Personen-Haushalt€ 217,80 pro Jahr
ab einem 5 Personen-Haushalt€ 228,80 pro Jahr
Wochenendpendler pro angefangene 3 Personen€ 125,40 pro Jahr
für unbewohnte Gebäude€ 125,40 pro Jahr


optional:Preise inkl. 10 % MwSt.
Pauschale für 120 Liter Kunststofftonne
€ 305,25 pro Jahr
Pauschale für 240 Liter
€ 612,70 pro Jahr
Pauschale für 770 Liter
€ 1.965,70 pro Jahr
Pauschale für 1100 Liter Kunststoffcontainer
€ 2.806,10 pro Jahr
Abfallsack zusätzlich
€ 5,61 pro Stk.
  • Betriebe, in denen haushaltsähnliche Gewerbeabfälle anfallen, haben eine jährliche Abfallgebühr in der Höhe von € 181,50 zu entrichten.
  • Für die Entsorgung von Biotonnenabfällen (Bioabfuhr) durch die Marktgemeinde Münzbach beträgt die jährliche Gebühr
    € 104,94 pro Liegenschaft. 
  • Für die Abholung von sperrigen Abfällen durch die Gemeinde wird ein Betrag von € 82,50 pro Fuhre eingehoben.