Grundvoraussetzungen für die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt:
Schüler:
• Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens 4 Schultagen pro Woche
• oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche
über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
• AustauschschülerInnen können nur ein Jugendticket-Netz beantragen
• Besuch einer Krankenpflegeschule
• Ausbildung zur PflegefachassistentIn oder zur medizinischen FachassistentIn
• Ausbildung zur PflegeassistentIn (können nur ein Jugendticket-Netz beantragen)
• Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
• Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
• Bezug der Familienbeihilfe
• Schulpflichtige Asylwerber haben keinen Anspruch auf die Schülerfreifahrt
Lehrlinge:
• Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw.
Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder
Teilnehmer am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige
Ausbildungsvereinbarung)
• Besuch einer Polizeischule
• Ausbildung zur ZahnarztassistentIn
• Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
• Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
• Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
• Bezug der Familienbeihilfe
Gelegenheitsverkehr:
Alleinige Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs für die tägliche Fahrt zur Schule:
• SchülerInnen, die ausschließlich einen Gelegenheitsverkehr für den täglichen Schulweg
benutzen, müssen die "Beih: 89 Erklärung des Gelegeheitsverkehrs" ausfüllen.
Die Einzahlung des Selbstbehalts erfolgt direkt beim GV-Unternehmen.
• Wollen diese SchülerInnen das Jugendticket-Netz erwerben, dann kann dieses online
beantragt werden. Der Betrag von € 70,- ist zur Gänze bei der Bestellung zu
entrichten. Der bereits bei dem Gelegenheitsverkehr bezahlte Selbstbehalt von
€ 19,60 kann bei dem GV-Unternehmen zurückgefordert werden.
Nutzung von OÖVV-Linien und Gelegenheitsverkehr für die tägliche Fahrt zur Schule:
• SchülerInnen die sowohl den OÖVV Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr
für die Fahrt zur Schule nutzen, müssen ein Schüler-Ticket (bzw. ein
Jugendticket-Netz) beantragen. Das Ticket wird beim betreibenden
Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden
Selbstbehaltes von € 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt.
Die Online-Beantragung erfolgt im OÖVV Ticketshop unter: www.shop.ooevv.at
SchülerInnen, die keine Möglichkeit zur Online Bestellung haben, können mit einem Papierantrag ihr Ticket bestellen. Diese Anträge sind unter www.ooevv.at zum Download bereitgestellt.
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