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Grundvoraussetzungen für die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt:

Schüler:
 Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens 4 Schultagen pro Woche
 oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche
   über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
 AustauschschülerInnen können nur ein Jugendticket-Netz beantragen
 Besuch einer Krankenpflegeschule
 Ausbildung zur PflegefachassistentIn oder zur medizinischen FachassistentIn
 Ausbildung zur PflegeassistentIn (können nur ein Jugendticket-Netz beantragen)
 Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
 Wohnort und/oder Ausbildungsort in  Oberösterreich
 Bezug der Familienbeihilfe
 Schulpflichtige Asylwerber haben keinen Anspruch auf die Schülerfreifahrt

 Lehrlinge:

 Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw.
   Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder
   Teilnehmer am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige
   Ausbildungsvereinbarung)
 Besuch einer Polizeischule
 Ausbildung zur ZahnarztassistentIn
 Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
 Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
 Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
 Bezug der Familienbeihilfe

Gelegenheitsverkehr:
Alleinige Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs für die tägliche Fahrt zur Schule:
 SchülerInnen, die ausschließlich einen Gelegenheitsverkehr für den täglichen Schulweg
  benutzen, müssen die "Beih: 89 Erklärung des Gelegeheitsverkehrs" ausfüllen.
  Die Einzahlung des Selbstbehalts erfolgt direkt beim GV-Unternehmen.
 Wollen diese SchülerInnen das Jugendticket-Netz erwerben, dann kann dieses online
   beantragt werden. Der Betrag von € 70,- ist zur Gänze bei der Bestellung zu
   entrichten. Der bereits bei dem Gelegenheitsverkehr bezahlte Selbstbehalt von
   € 19,60 kann bei dem GV-Unternehmen zurückgefordert werden.

Nutzung von OÖVV-Linien und Gelegenheitsverkehr für die tägliche Fahrt zur Schule:
 SchülerInnen die sowohl den OÖVV Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr
   für die Fahrt zur Schule nutzen, müssen ein Schüler-Ticket (bzw. ein
   Jugendticket-Netz) beantragen. Das Ticket wird beim betreibenden
   Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden
   Selbstbehaltes von € 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt.

Die Online-Beantragung erfolgt im OÖVV Ticketshop unter: www.shop.ooevv.at

SchülerInnen, die keine Möglichkeit zur Online Bestellung haben, können mit einem Papierantrag ihr Ticket bestellen. Diese Anträge sind unter www.ooevv.at zum Download bereitgestellt.

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Streckenfahrpläne und Abfahrtsübersichten über die wichtigsten Bus- und Bahnverbindungen informieren Sie über die attraktiven Angebote bei Fahrten im Regionalverkehr.

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obb - CC0 Bild von aranha / Pixabay