Jugendtaxi - Ausweis

Prinzipiell sind Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren berechtigt, das Jugendtaxi in Anspruch zu nehmen. Weiters sind Studenten, Präsenz- und Zivildiener, sowie Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berechtigt.

Um die Taxigutscheine jedes Quartal (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) abholen zu können, muss für jeden Jugendtaxibenützer ein Ausweis ausgestellt werden. Dazu bitte am Gemeindeamt mit einem Passfoto vorbeikommen.

Zuständig