An- und Abmeldung in Münzbach - Meldeamt

Seit der Einführung des österreichweiten ZMR´s (Zentrales Melderegister) ist es nicht mehr notwendig, sich bei der Wegzugsgemeinde abzumelden.
Die Abmeldung kann auch automatisch bei der Anmeldung in der Zuzugsgemeinde erfolgen.

Formular für die Anmeldung

Zuständig