Baufertigstellung

Baufertigstellungsanzeige: 5 Jahre nach Baubeginn

Verwaltungsabgabe: laut §42 des OÖ BauO € 16,40 und laut §43 des OÖ BauO ein Drittel der anlässlich der Baubewilligung berechneten Abgabe.



Bundesgebühr: € 14,30

Zuständig