Elternbeiträge für den Kindergarten

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder

  • vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,
  • nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13:00 Uhr (Nachmittagstarif),
  • ab dem Schuleintritt,
  • die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

kostenpflichtig.  

Datei Tarifordnung Kindergarten (3,44 MB) - .PDF