Freizeitwohnungspauschale

Die Höhe der Pauschale beträgt:

  1. für Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper: € 80,28 + 150% jährlicher Zuschlag
  2. für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche: € 120,42 + 200% jährlicher Zuschlag

Zuständig