Freizeitwohnungspauschale

Die Höhe der Pauschale beträgt 2024:

  1. für Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper: € 86,40 + 150% jährlicher Zuschlag
  2. für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche: € 129,60 + 200% jährlicher Zuschlag