Hundeabgabe

Die Gemeinde ist verpflichtet, für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, einschließlich Wachhunde sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, eine Hundeabgabe einzuheben.

pro Hund: 50,00 €
pro Wachhund: 30,00 €
Hundemarke: 4,00 €