Hundeabgaben und Hundemarke

Was wird zur Anmeldung/Ummeldung eines Hundes benötigt: 

  • Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies am Marktgemeindeamt binnen 3 Tage zu melden. Auch die Beendigung der Haltung bzw. die Anschaffung eines neuen Hundes muss gemeldet werden. Anmeldeformular
  • Versicherungsnachweis für den Hund
  • Für die Anmeldung eines Hundes ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Um diesen zu bekommen muss ein Hundekunde-Kurs vom Hundehalter besucht werden. Die nächsten Termine werden immer im Veranstaltungskalender bekannt gegeben!
  • Hundemarke € 4,00
  • Hundeabgabe jährlich € 50,00
  • für Wachhunde jährlich € 20,00

Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:

  • Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
  • Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
  • Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.

Für Fragen steht ihnen am Marktgemeindeamt Frau Christa Palmetzhofer zur Verfügung.

Zuständig

Formulare