Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,52 €
inkl. MWSt4,972 €

Durch den Beschluss der Gemeindevertretung werden Gemeinden dazu ermächtigt, Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen einzuheben. Die näheren Bestimmungen über die Einhebung von Benützungsgebühren hat der Gemeinderat in einer Gebührenordnung zu regeln.  

Die laufende Kanalbenützungsgebühr ist während der gesamten Dauer der Benützung der Abwasserentsorgungsanlage in periodischen Zeitabständen zu entrichten. Diese Gebühr wird pro Kubikmeter des aus der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bezogenen, mittels geeichtem Zähler gemessenen Wasserverbrauchs, vorgeschrieben.