Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ

Bitte mitbringen:

  • Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung, Einheitswertbescheid)
  • Geburtsurkunde Kind
  • Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligungen

Wer wird gefördert?
Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

Wie wird gefördert?
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind € 700,00. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuchs an. Bereits nach der Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit den Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt.

Voraussetzungen:

  • Die Nicht-Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Sonderform nach § 23 OÖ Kinderbetreuungsgesetz 2007 (und für die Finanzierung einer Tagesmutter)
  • Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt 

Antragstellung:
- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft-Familienreferat, Bahnhofplatz 1,
  4021 Linz, Mail
- Download
- Formular auch erhältlich am Marktgemeindeamt

Datei herunterladen: PDFFormular Kinderbetreuungsbonus

Zuständig

Formulare