Reisepass

Neuausstellung eines Reisepasses  

  • alter (abgelaufener) Reisepass
  • 1 Passfoto nach EU-Norm! (weißer Hintergrund, 45x35 mm, ...)
  • € 75,90 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre und € 30,00 für Kinder bis 12 Jahre
  • Heiratsurkunde, bei Namensänderung nach einer Eheschließung
  • 3 Unterschriften des Antragstellers sind direkt am Marktgemeindeamt oder bei der Passbehörde auf der BH Perg zu leisten. 

Erstantrag eines Reisepasses:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde, bei Namensänderung nach einer Eheschließung
  • 1 Passfoto nach EU-Norm! (weißer Hintergrund, 45x35 mm, ...)
  • 2 Unterschriften des Antragstellers sind direkt am Marktgemeindeamt oder bei der Passbehörde auf der BH Perg zu leisten. 

Wie lange ist der neue Reisepass gültig?
Auch der neue Sicherheitsreisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Ausgenommen davon sind Notpässe und Kinderpässe.
Kinderpässe haben, abhängig vom Alter, folgende Gültigkeit:
0 – 2 Jahre: 2 Jahre
2 – 12 Jahre: 5 Jahre
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre 

Der Reisepass kann nach der Beantragung nicht gleich mitgenommen werden. Eine Wartezeit von mindestens 5 Werktagen (zur Hauptreisezeit noch länger) muss für die Post-Zustellung (Rsb-Brief) einkalkuliert werden. Die neuen Pässe werden in der Staatsdruckerei Wien hergestellt. Also immer rechtzeitig vor der Reise den Pass beantragen!

Bei der Antragstellung stehen Ihnen entweder die Bediensteten der Marktgemeinde Münzbach oder die Passstelle der BH Perg zur Verfügung.

ÖSTERREICH.GV.AT - Allgemeine Infos über den Reisepass

Zuständig