Wasseranschlussgebühren

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Münzbach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 die Festsetzung der Wassergebühren beschlossen und gemäß § 94 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung 1990 idgF. kundgemacht. 

Wassergebühren 2024

Die Gebühr wird grundsätzlich mit dem Anschluss – das ist die erste Verbindung zwischen dem Kanal oder der Ortswasserleitung und der Liegenschaft – dem Grunde nach fällig. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke, im Fall des Bestehens von Baurechten der Bauberechtigte.

Wasseranschlussgebühr (Mindestanschlussgebühr bis 200m³ Wasserverbrauch)
Gebühr exkl. 10% MwSt. € 3.126,20
Gebühr inkl. 10% MwSt. € 3.438,82

Ergänzende Wasseranschlussgebühr für 50 m³: € 826,43 inkl. 10% MwSt.

Wasseranschlussgebühren für Gewerbebetriebe:
€ 3.738,90 inkl. 10% MwSt. für 1.000 m³ Wasserverbrauch

Staffelung ErgänzungsgebührPreise inkl. 10% MwSt.
1.001 bis 2.000 m3 (für jeweils 100 m3)€ 373,89
2.001 bis 3.000 m3 (für jeweils 100 m3)€ 311,30
3.001 bis 4.000 m3 (für jeweils 100 m3)€ 261,69
4.001 bis 5.000 m3 (für jeweils 100 m3)€ 236,72
Ab 5.001 (für jeweils 100 m3)€ 186,89

Wasserzählermiete:
€ 15,95 inkl. 10% MwSt.

Wasserbezugsgebühr:
pro m³ € 2,013 inkl. 10% MwSt.

Wasserbereitstellungsgebühr:
€ 58,08 inkl. 10% MwSt.