Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,83 €
inkl. MWSt2,013 €

Durch den Beschluss der Gemeindevertretung werden Gemeinden dazu ermächtigt, Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen einzuheben. Die näheren Bestimmungen über die Einhebung von Benützungsgebühren hat der Gemeinderat in einer Gebührenordnung zu regeln. Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten wird eine jährliche Grundgebühr je Anschluss in Höhe von € 58,08 inkl. MwSt. festgesetzt. Die Wasserbezugsgebühr wird pro Kubikmeter des aus der Wasserversorgungsanlage bezogenen Wassers, zu dessen Messung ein Wasserzähler einzubauen ist, vorgeschrieben. Der Gebührenpflichtige hat für die Bereitstellung des Wasserzählers eine jährliche Zählergebühr in Höhe von € 15,95 inkl. MwSt.zu entrichten.